Finanzdienstleister sind gemäß § 1 Abs. 1a KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Kreditinstitute und Finanzdienstleister gelten als Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG
Letzte Aktualisierung: 18.12.2016