Aktuelles

 

  • Die BaFin hat am 07.03.2024 bekanntgegeben, dass Sie gegen ein Kreditinstitut wegen einer systematischen Nichteinhaltung der Vorgaben zur Unverzüglichkeit bei Meldungen nach § 43 Abs. 1 GwG ein Bußgeld in Höhe von 6.500.000 Euro verhängt habe.
  • Die AMLA kommt nach Frankfurt am Main. Das haben die EU-Vertreter am 22.02.2024 beschlossen.
  • Die geplante EU-Geldwäsche-Verordnung und die EU-Geldwäsche-Richtlinie wurden am 13.02.2024 in englischer Sprache veröffentlicht. Deutsche Übersetzungen (ohne Gewähr für die Richtigkeit) sind ebenfalls hier auf der rechten Seite abrufbar).
  • Ab dem 01.01.2024 gilt ein geändertes Geldwäschegesetz aufgrund der Änderungen zur Eintragungsfähigkeit einer GbR. Die nun gültige Fassung können Sie hier abrufen.
  • Die BaFin hat am 11.12.2023 das Rundschreiben 12/2023 (GW) zu Hochrisiko-Staaten veröffentlicht.
  • Am 08.12.2023 hat die FIU (endlich) ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht.
  • Die Europäische Union hat am 10.11.2023 im Amtsblatt der EU eine Liste von Funktionen in der EU und den Mitgliedsstaaten veröffentlicht, bei denen ein "PEP-Status" gem. § 1 Abs. 12 GwG gegeben ist. 
  • Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU am 17.11.2023 gilt ab dem 18.11.2023 eine neue Fassung des Geldwäschegesetzes. Die Änderungen betreffen überwiegend die Arbeitsweise der FIU. In § 43 Abs. 1 GwG wurde der Passus hi zu gefügt, dass ab sofort Verpflichtete bei einer Meldung an die FIU auch bekannt geben müssen, wenn sie zuvor eine Strafanzeige gegen den Verdächtigen erstellt haben.
  • Die FATF hat am 27.10.2023 eine neue Liste von Ländern veröffentlicht, die Mängel in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Proliferation aufweisen. Unter Proliferation versteht man die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen (Kern-, biologische, chemische und radiologische Waffen). 
  • Die EU hat am 18.08.2023 die Verordnung 2023/2070 herausgegeben, in der neue Länder benannt sind, welche als Risikoländer gelten und für die gem. § 15 Abs.3 Nr. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.
  • Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des risikobasierten Ansatzes der FIU am 20.10.2023 ohne Änderungen genehmigt.
  • Die BaFin hat unter dem Datum 09.08.2023 ihr Rundschreiben 7/2023 (GW) zu Hoch-Risikoländern und der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1219 veröffentlicht.
    Hier finden Sie eine Übersicht der gültigen Vorgaben im Vergleich zu der FATF-Verlautbarung.
     
  • Die FIU hat ein Eckpunktepapier der FIU zu Meldungen nach § 43 Abs. 1 GwG herausgegeben. (Leider nur über den geschützten Zugang der FIU abrufbar).
  • Für den Nichtfinanzsektor gibt es neue Auslegungs- und Anwendungshinweise 
  • Ein Regierungsentwurf zur Regelung des risikobasierten Ansatzes bei der FIU wurde veröffentlicht
  • Gegen eine hessische Sparkasse hat die BaFin ein Bußgeld wegen einer vorzeitigen Freigabe einer angehaltenen Transaktion verhängt
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 11.05.2023 eine Stellungnahme zu der geplanten EU-Geldwäsche-VO veröffentlicht.
  • Die BaFin hat am 22.03.2023 ihr Rundschreiben 4/2023 (GW) zu Hochrisikostaaten veröffentlicht.
    Eine Übersicht und einen Vergleich zwischen den in der EU-Verordnung 2023/410 vom 19.12.2022 genanten Staaten und denen aus der FATF-Liste vom 22.02.2023 finden Sie hier.

  • Die Bundesregierung veröffentlichte am 12.01.2023 Antworten auf Anfragen zur FIU.

  • Am 28.12.2022 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Eine aktuelle Fassung finden Sie hier.

  • Die BaFin hat am 12. Dezember 2022 ihr Rundschreiben 09/2022 (GW) veröffentlicht.

  • Die FATF hat am 25. August 2022 ihren Deutschland-Bericht veröffentlicht.

  • Die FIU hat am 12. September 2022 ihren Jahresbericht 2021 veröffentlicht.

  • Die BaFin hat mit Rundschreiben vom 04. Juli 2022 ihr Rundschreiben 05/2022 (GW) veröffentlicht.

  • Die BaFin hat am 03. Mai 2022 ihren Jahresbericht für 2021 veröffentlicht.
     
  • Die BaFin hat am 24.03.2022 ein Rundschreiben 4/2022 (GW) zu Hoch-Risikostaaten veröffentlicht.

  • Rundschreiben der BaFin 15/2021 (GW) vom 10.11.2021 zum Thema Hochrisiko-Staaten.

  • Die BaFin hat am 28.10.2021 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert und den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dazu gehört auch der mehrfache Verweis auf die neuen Leitlinien der ESA, die ab Oktober 2021 zu beachten sind.

Letzte Aktualisierung: 23.02.2024                                                                                   

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