Hier finden Sie eine Übersicht der laut BaFin-RS 4/2023 (GW) vom
22.03.2023 mit verstärkten Sorgfaltspflichten zu überwachenden Transaktionen mit Personen aus Hochrisiko-Staaten aufgrund der aktuellen EU-Verordnung 2023/410 vom 19.12.2022 im Vergleich zu den Ländern,
die von der FATF aktuell nach ihrem Statement vom 24.02.2023 unter Beobachtung stehen.
Zu beachten ist in jedem Fall die EU-Verordnung, da diese unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat Rechtskraft entfaltet.