Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht und damit einen Vergleich zwischen der derzeit gültigen neuen EU-Verordnung 2024/163 vom 18.01.2024 und dem neuen FATF-Statement vom 23.02.2024 zu Risikoländern.
Die BaFin hat bisher noch kein Rundschreiben zu den aktuellen Änderungen herausgegeben.
Dennoch ist die aktuelle EU-Verordnung vom 18.01.2024 einschlägig und gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG unbedingt zu beachten.
Laut dem letzten BaFin-RS 12/2023 (GW) zu Hochrisikoländern vom 11.12.2023 sind Transaktionen mit Personen aus Hochrisiko-Staaten aufgrund der EU-Verordnung 2023/2070 vom 18.08.2023 mit verstärkten Sorgfaltspflichten zu überwachen. Dies gilt nicht für Transaktionen mit Personen aus den von der FATF genannten Risiko-Staaten, die nach dem FATF- Statement vom 23.06.2023 unter deren Beobachtung stehen.
Übersichten der bisher in den Jahren 2024 und 2023 gültigen Vorgaben der BaFin
und der EU: