FATF (Financial Action Task Force on money-laundering)


Im Jahr 1989 haben die G7-Staaten die FATF ins Leben gerufen.

Sie hat ihren Sitz in Paris und ist weltweit führend bei der Setzung von Standards auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäsche und – nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – auch im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung.

Zu den derzeit 36 Mitgliedern gehören neben 34 Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – auch die EU-Kommission und der Golf-Kooperations-Rat.

Die FATF hatte bereits 1992 für den Bereich der Geldwäsche und 2001 für den Bereich der Terrorismusfinanzierung Empfehlungen (die so genannten 40 + 9-Empfehlungen) erarbeitet und seither ständig weiterentwickelt.

Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank haben diese Empfehlungen anerkannt und legen sie – ebenso wie die FATF – den von ihnen vorgenommenen Länderprüfungen zugrunde.

 

Weiterführende Informationen zur FATF finden Sie hier auf der Seite der BaFin


 

 Letzte Aktualisierung18.11.2016 

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