4. EU-GW-Richtlinie


Am 12.06.2015 wurde die 4. EU-GW-Richtlinie verabschiedet.

Sie ist 14 Tage später, also am 26.06.2015 in Kraft getreten, und soll bis spätestens 27.06.2017 in den Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden.

Aufgrund der jüngsten Terroranschläge von Paris und Brüssel wurden weitere Maßnahmen in einem Aktionsplan durch die EU-Kommission am 02. Februar 2016 neu aufgenommen. 

Im Juli 2016 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer Änderungsrichtlinie zur 4.  EU-GW-Richtlinie veröffentlicht. Darin werden weitere Maßnahmen zur Ergänzung zu den bereits in der 4. EU-GW-Richtlinie enthaltenen Vorgaben gefordert. Dies alles soll nach den Vorstellungen der EU-Kommisssion bereits bis spätestens Ende 2016 erfolgen.

 

Zeitgleich mit der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde die neue EU-Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht. Diese tritt ebenfalls am 27.06.2017 in Kraft und git unmittelbar ohne weitere Umsetzung in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union.




Letzte Aktualisierung: 12.12.2016                                                                                     zur Startseite