Am 12.06.2015 wurde die 4. EU-GW-Richtlinie verabschiedet.
Sie ist 14 Tage später, also am 26.06.2015 in Kraft getreten, und musste bis spätestens 26.06.2017 in den Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. In Deutschland trat daher zum 26.06.2017 das neue GwG in Kraft.
Aufgrund der jüngsten Terroranschläge von Paris und Brüssel wurden weitere Maßnahmen in einem Aktionsplan durch die EU-Kommission am 02. Februar 2016 neu aufgenommen.
Im Juli 2016 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer Änderungsrichtlinie zur 4. EU-GW-Richtlinie veröffentlicht. Darin werden weitere Maßnahmen zur Ergänzung zu den bereits in der 4. EU-GW-Richtlinie enthaltenen Vorgaben gefordert. Dies alles soll nach den Vorstellungen der EU-Kommisssion bereits bis spätestens Ende 2016 erfolgen.
Zeitgleich mit der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde die neue EU-Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht. Diese tritt ebenfalls am 27.06.2017 in Kraft und git unmittelbar ohne weitere Umsetzung in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union.
Letzte Aktualisierung: 27.06.2017 zur Startseite