Aufsichtsbehörde für überregionale Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Für nur regional tätige Versicherungen und diejenigen, die wirtschaftlich von geringer Bedeutung sind, ist die jeweilige Landesbehörde zuständig.
Letzte Aktualisierung: 18.12.2016