Die BaFin hat mit Rundschreiben 1/2014 (GW) vom 05.03.2014 Verpflichteten die Möglichkeit eröffnet, die Identifizierung von nicht anwesenden Kunden auch mittels einer Video-Identifizierung vorzunehmen.
Dazu sind einige Voraussetzungen einzuhalten, wie z.B.:
Die Anforderungen wurden mit Rundschreiben 4/2016 (GW) vom 10.06.2016 noch einmal verschärft.
Dieses Rundschreiben wurde aber am 11.07.2016 durch die BaFin wiederum bis zum 31.12.2016 ausgesetzt. Damit gilt bis zum Jahresende 2016 das Rundschreiben 1/2014 (GW) vorerst weiter.
Mit Meldung vom 19.10.2016 wurde dann wieder die oben genannte Aussetzung zum 31.12.2016 ausgesetzt und ein neues Rundschreiben zu dieser Thematik für das 2. Halbjahr 2017 angekündigt.
Der Gesetzentwurf zum neuen GwG sieht hier keine eindeutige Regelung vor.
Letzte Aktualisierung: 14.03.2017