Finanzagenten


Als Finanzagenten werden Personen bezeichnet, die für Kriminelle leichtfertig oder sogar bedingt vorsätzlich kriminell erworbene Gelder weiterleiten.

Oft geschieht das dadurch, dass sie ihr Konto zur Verfügung stellen, damit dort die kriminell erworbenen Gelder hin überwiesen werden. Anschließend sollen sie die Gelder in bar abheben, und entweder diese Gelder wieder bei Western Union oder anderen Finanzdienstleistern zur Überweisung an einen ihnen unbekannten Empfänger in einem anderen Land (vorwiegend Russland oder andere osteuropäische Länder) überweisen. Denkbar ist auch, dass die Gelder zum Kauf von Gutscheinen verwendet werden sollen, die dann ebenfalls an unbekannte Empfänger per Post ins Ausland transferiert werden sollen.

Für diese Handlungen sollen die Finanzagenten 5-20% des überwiesenen Betrages einbehalten dürfen.

Bei diesem Empfang von fremden Geldern wie auch der Weiterleitung handelt es sich immer um Geldwäsche.

Die Folge ist, dass sich ein Finanzagent nicht nur strafbar wegen Geldwäsche macht, sondern auch das empfangene Geld in voller Höhe wieder zurück erstatten muss.

Daher sollte sich jeder potenzielle Finanzagent genau überlegen, ob er für diese vermeintlich leichte Arbeit tatsächlich dieses Risiko eingehen will.

Weiteres ist dem Flyer des Bundeskriminalamts zu entnehmen. 


Letzte Aktualisierung: 14.11.2016