FIU (Financial Intelligence Unit)


Die neue FIU ist im Bereich der Generalzolldirektion angesiedelt. Sie hat ab dem 26.06.2017 die Aufgaben der bislang beim Bundeskriminalamt angesiedelten FIU übernommen. Hintergrund war der Gedanke der Bundesregierung, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu intensivieren. In diesem Zusammenhang hatten das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) vereinbart, die FIU fachlich und organisatorisch neu auszurichten und in den Geschäftsbereich des BMF zu verlagern. Der Bundestag mit der Verabschiedung des neuen GwG dieser Vorgehensweise zugestimmt.

  

Die neue FIU ist zuständig für die Entgegennahme von Meldungen der Verpflichteten gemäß § 43 GwG. Diese sind grundsätzlich auf elektronischem Weg zu erstatten. Da aber das zukünftig einzusetzende Programm "goAML" noch nicht vollständig einsatzbereit ist, gilt vorerst Folgendes:

 

  1. 26. Juni 2017 bis August 2017:
    Abgabe der Verdachtsmeldung ausschließlich per Fax (0221/672-3990);
    Registrierung und Zulassung der Verpflichteten zu goAML; Systemtests

  2. September bis ca. Dezember 2017:
    Parallele Möglichkeit der Abgabe von Verdachtsmeldungen per goAML sowie per Fax

  3. ab 2018:
    Abgabe von Verdachtsmeldungen grundsätzlich per goAML; Meldungen per Fax nur bei Systemstörungen oder Erstmeldungen.

Das Meldeformular in Verdachtsfällen kann über diese Seite der FIU heruntergeladen werden. Über diese Seite kann auch die Registrierung der Verpflichteten und der jeweiligen Geldwäschebeauftragten vorgenommen werden.


 

 Letzte Aktualisierung26.06.2017

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