Hintergrund der Geldwäsche


Hintergrund der Geldwäschebekämpfung ist der Versuch des Gesetzgebers, Kriminellen den Zugriff auf das unrechtmäßig erworbene Geld zu entziehen (nach dem Motto: Verbrechen lohnt sich nicht).

In § 1 Abs. 1 GwG ist Folgendes dazu definiert:

 

Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs.

 

In § 261 StGB werden als so genannte Vortaten zur Geldwäsche

  • alle Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe Jahr)
  • bestimmte Vergehen

genannt.

 

Andere als die dort aufgeführten Straftaten können nicht als Vortat zu Geldwäschehandlungen dienen.

 

 

 


 

 

 

letzte Aktualisierung: 23.07.2018