Immobilienmakler sind gemäß § 2 Abs.1 Nr. 10 GwG ebenfalls Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Hier wird vermutet, dass Kriminelle insbesondere über den Kauf von Immobilien kriminelle Gelder
zu waschen.
Letzte Aktualisierung: 18.09.2016
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