Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht und damit einen Vergleich zwischen
der
derzeit gültigen neuen EU-Verordnung 2024/163 vom 18.01.2024 und dem neuen
FATF-Statement vom 21.02.2025 zu
Risikoländern.
Die BaFin hat am 14.04.2025 ihr Rundschreiben 7/2025 (GW) zu dem Statement der FATF vom 21.02.2025 veröffentlicht.
Für die nur dort aufgeführten Länder und nicht in der Delegierten EU-Verordnung aufgeführten Länder gelten keine unmittelbaren Handlungspflichten und es sind keine zusätzlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen.
Gleichwohl sollte bei der Bewertung des
Länderrisikos im Rahmen der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Situation in diesen Ländern bzw. von Personen aus diesen Ländern angemessen berücksichtigt werden.
Einzig die aktuelle EU-Verordnung vom 18.01.2024 ist gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG unbedingt zu beachten.
Laut dem BaFin-RS 7/2025 (GW) vom 14.04.2025 zu Hochrisikoländern sind Transaktionen mit Personen aus Hochrisiko-Staaten aufgrund der EU-Verordnung 2023/2070 vom 18.08.2023 mit verstärkten Sorgfaltspflichten zu überwachen.
Übersichten der bisher in den Jahren 2024 und 2023 gültigen Vorgaben der BaFin
und der EU: