Übersicht Hochrisiko-Staaten


Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht und damit einen Vergleich zwischen den
ab dem 29. Januar 2026 gültigen neuen Delegierten Verordnung 2026/46 vom 03.12.2025 und der Delegierten Verordnung 2026/83 vom 04.12.2025 (beide in Kraft ab dem 29.01.2026) und dem FATF-Statement vom 13. Februar 2026 zu Risikoländern.

 

Für die nur in der FATF-Liste aufgeführten Länder und nicht in der Delegierten EU-Verordnung aufgeführten Länder gelten keine unmittelbaren Handlungspflichten und es sind keine zusätzlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen.


Gleichwohl sollte bei der Bewertung des Länderrisikos im Rahmen der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Situation in diesen Ländern bzw. von Personen aus diesen Ländern angemessen berücksichtigt werden.

 

Einzig die oben aufgeführten aktuellen EU-Verordnungen vom 03.12.2025 und 04.12.2025 sind gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG unbedingt zu beachten.  

  

 

 




 

 

 

Letzte Aktualisierung: 31.03.2026                                                                                    zur Startseite